Leistungsangebot und Preise Hypnosetherapie

 

Hypnosetherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz)

In der Therapie behandele ich psychische Beschwerden mit Krankheitswert, also Ihre Probleme sind so stark ausgeprägt, dass eine Diagnose nach ICD-10 gestellt werden kann.

Meine therapeutischen Leistungen dienen der Feststellung, Behandlung oder Rückfallvorbeugung psychischer Leiden gem. ICD-10 und sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG als Heilbehandlungen im Bereich umsatzsteuerfrei.

Leistungen und Kosten

Vor dem Erstgespräch erhalten Sie von mir einen Behandlungsvertrag, der die genauen Bedingungen unserer Zusammenarbeit regelt, insbesondere Kosten und Datenschutzbestimmungen. Bestandteil des Vertrages ist auch ein Patientenstammblatt, mit dem ich Daten und Fragen erfasse, die für mich für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Therapie wichtig sind.

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt über Rechnungslegung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich keine Kassenzulassung, d.h. Sie sind immer mein Vertragspartner für die Abrechung der Leistungen.

Hinweise für Selbstzahler bzw. Kostenübernahmen durch Krankenkassen weiter unten.

Kosten für Selbstzahler

Informationsgespräch persönlich, online als Videositzung oder telefonisch (max. 20 min): kostenfrei

Wir lernen uns persönlich kennen, besprechen Ihr Anliegen und klären Ihre Fragen zu meinem therapeutischen Angebot.

Erstgespräch persönlich (ca. 90 Minuten): 112,50€

Wir erfassen in der Anamnese gemeinsam Ihre Problemlage, aktuelle Situation und mögliche Hintergründe für Ihr Krankheitsbild. Sollten Sie noch keine gesicherte Diagnose haben, klären wir, ob eine psychische Erkrankung besteht, die einer Behandlung bedarf. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte weiterführend ggf. ein Coaching für Sie in Frage kommen. Gemeinsam wählen wir aus dem Portfolio die Methoden aus, die Sie am wirksamsten darin unterstützen, Ihr Leiden zu vermindern oder zu heilen.

Jede folgende Therapiestunde (je nach Arbeitsform persönlich, online oder telefonisch) a 60 Minuten: 75,00 € (abweichender Zeitumfang wird vor der nächsten Therapieeinheit vereinbart/ 18,75 € je weitere vereinbarte Viertelstunde)

Wir analysieren bisherige Veränderungen und Ihre aktuelle Situation und wählen aus dem Portfolio die Methoden aus, die Sie am wirksamsten unterstützen, Ihr Leiden zu vermindern oder zu heilen.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen

Abhängig von Ihrem Vertrag mit dem Leistungsträger und dessen Erstattungsrichtlinien können Kosten von privaten Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen übernommen werden. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrem Leistungsträger die Voraussetzungen und den Umfang einer Leistungsübernahme.

Sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme bestehen, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die sich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Zahlungsverpflichtung über das vereinbarte Honorar mit mir eingehen, d.h. unabhängig davon, wie hoch die Erstattung ausfällt, ist die mit Ihnen vereinbarte Summe zu zahlen.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die die Behandlungskosten nicht. In Ausnahmefällen können Sie die Übernahme der Investition für meine Leistungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren nach SGB V §13 Abs.3 beantragen. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Sie können umgehend mit der Therapie beginnen, ohne auf ein Bewilligung zu warten.
  • Sie ersparen sich bürokratische Wege.
  • Sie entscheiden selbst, ob Sie die Diagnose Ihrer psychischen Störung an die Krankenkasse übermitteln wollen. Es besteht keine Verpflichtung, diese offenzulegen und aktenkundig zu machen. Die Behandllung bleibt anonym und ist damit lebenslaufneutral.
  • Sie können die Kosten als Sonderaufwendungen für außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit und Gesunderhaltung) im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrem Steuerberater nach, z.B. welche Freibeträge für Sie gelten.

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